AGB

Übersicht über die allgemeinen Geschäftsbedingungen

1 - Geltungsbereich 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Green Medical Medizintechnik J. Schmuck, nachfolgend kurz „Green Medical“ genannt, und alle erfolgten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wird.

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2 - Vertragspartner 

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Green Medical Medizintechnik J. Schmuck, Furth 25, 8755 St. Peter ob Judenburg.

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3 - Angebot und Vertragsabschluss 

Die Darstellung der Produkte im Online Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar und ist daher unverbindlich. Erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Green Medical, welche der Bestellung tatsächlich entspricht, kommt ein Vertrag zustande.

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4 - Preise 

Sämtliche Preise beziehen sich auf verzollte Ware ab dem inländischen Auslieferungslager, ohne Verpackung, Verladung, sowie Versicherung und Zustellung. Die im Zeitpunkt des Warenangebots jeweils gültigen „Green Medical-Listenpreise“ sind grundsätzlich verbindlich. Sollte für eine Lieferung und Leistung kein Green Medical-Listenpreis bestehen, so gelten die von Green Medical üblicherweise für Lieferungen oder Leistungen gleicher Art oder ähnlicher Art in Rechnung gestellten Preise. Green Medical behält sich das Recht vor, Preise zu verändern bzw. bei Veränderungen wie insbesondere bei Veränderungen von Lieferantenpreise, Lieferkosten, Lohn – und Lohnnebenkosten, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen, Devisenkursen, Abgaben etc. die Preise zu verändern und entsprechend anzupassen. Reparaturvorschläge sind unverbindlich. Es sind bei Vereinbarungen die üblichen Preise einzuhalten und gelten die Lohnsätze für den tatsächlichen Material- und Arbeitsaufwand. Sämtliche Preise beinhalten weder Umsatzsteuer noch sonstige Abgaben. Schreib – und Rechenfehler bleiben vorbehalten.

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5 - Zahlungsbedingungen 

Sämtliche Rechnungen sind bei Erhalt der Ware fällig und zu bezahlen. Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet sämtliche Kosten eines eingeschalteten Inkassobüros sowie alle Kosten der anwaltlichen Vertretung zu begleichen. Der Kunde ist nicht berechtigt etwaige Forderungen an Green Medical aus diesem Vertrag in Aufrechnung zu bringen. Beanstandungen von Rechnungen können innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt erfolgen. Ab dem 15. Tag gilt die Rechnung als genehmigt. Wurde mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, tritt bei Verzug mit nur einer Rate Terminverlust ein und der gesamte Restbetrag samt Zinsen und Mahnspesen wird sofort zur Zahlung fällig. Der Entgegennahme von Eintausch oder Gebrauchtgeräten durch Green Medical erfolgt lediglich zahlungshalber und nicht an Zahlung statt.

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6 - Verzug, Rücktritt, einvernehmliche Vertragsauflösung, Rücksendung 

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 8 % über den Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer verrechnet. Darüber hinaus ist bei Zahlungsverzug Green Medical befugt, die eigene Lieferung oder Leistung bis zur Erfüllung aller Zahlungspflichten durch den Kunden zurückzuhalten. Für den Fall, dass der Kunde mit seiner Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug gerät, bzw. verweigert der Kunde die Übernahme der gekauften Ware, so ist Green Medical berechtigt unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden die höhere Entwertung des Kaufgegenstandes in Rechnung zu stellen. Green Medical ist jedenfalls berechtigt, die gegenständliche Ware sofort unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden und ohne gerichtliche Zuhilfenahme auf dessen Kosten wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Green Medical den Zutritt zu der Ware zu verweigern. Bei Behinderung des Abtransportes haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden. Wird eine Bestellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt, so ist dieser verpflichtet eine Abstandszahlung von 20 % des Kaufpreises zu bezahlen. Bei nicht markengängigen Waren oder Sonderanfertigungen kommen zusätzlich hierzu die gesamten Kosten von Green Medical. Green Medical ist nicht verpflichtet in Zahlung genommene Waren dem Kunden bei einem Rücktritt vom Vertrag zurückzustellen. Green Medical hat die Wahl dem Kunden auch deren Verkaufserlös oder deren durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen ermittelten Wert abzüglich aller Auswendungen zu vergüten. Der Kaufgegenstand sowie Bestandteile und Zubehör sind vom Kunden bei jeglicher Art der Vertragsbeendigung auf dessen Kosten und Gefahr an Green Medical zurückzustellen.

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7 - Maße, Gewichte 

Alle Angaben über Maße, Gewichte und sonstige technische Werte in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten und dergleichen sind Richtwerte. Konstruktionsänderungen werden vorbehalten. Dem Kunden überlassene Pläne und sonstige technische Unterlagen bleiben Eigentum des Urhebers und sind unverzüglich auf Verlangen zurückzustellen.

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8 - Gefahrenübergang 

Die Preisgefahr geht mit Übernahme des Kaufgegenstandes an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten über. Bei Versand auf Kosten des Kunden mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an die Transportperson. Das Transportrisiko trifft stets den Kunden, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Versichert wird das Transportrisiko nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung und ausschließlich zu Lasten des Kunden.

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9 - Lieferfrist 

Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrags. Höhere Gewalt und vom Kunden nachträglich gewünschte Änderungen verlängern die Lieferfrist entsprechend.  

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10 - Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Warenpreises samt Nebenkosten bleibt die Ware im Eigentum von Green Medical. Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme eines Kaufgegenstandes ist der Kunde verpflichtet das Eigentum von Green Medical geltend zu machen und Green Medical unverzüglich zu verständigen und alle Kosten für eine Erhaltung des Eigentums von Green Medical zu tragen.

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11 - Informationspflicht 

Der Kunde hat sich vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Waren und/oder vor einer Verwendung des/der gelieferten Waren mit einer allfälligen Betriebsanleitung oder sonstigem ihm von Green Medical zur Verfügung gestellten Informationen über die Verwendungsmöglichkeit des gelieferten Produktes und die damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Gefahrenhinweise hat der Kunde genauestens zu betrachten. Ferner ist der Kunde verpflichtet, bei einer Weitergabe der gelieferten Ware zugleich auch die erhaltenen Informationen und Gefahrenhinweise an dessen Übernehmer weiterzugeben.

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12 - Garantie 

Green Medical leistet für 6 Monate nach Übergabe der Ware Garantie dafür, dass die gelieferte Ware frei von Konstruktions- oder Materialfehlern ist, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. Für ausgetauschte Teile gewährt Green Medical Garantie im obigen Sinne während 6 Monaten. Mängel sind unverzüglich bei Übergabe der Ware bzw. nach Entdeckung eines verborgenen Mangels sowie vor dessen allfälliger Reparatur durch den Kunden und vor Versand von Ersatzteilen schriftlich zu erstatten. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Green Medical behält sich die Garantieverpflichtung auf Reparatur oder den Austausch der schadhaften Teile vor. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Green Medical über und sind vom Kunden frachtfrei zurückzustellen. Die Garantieverpflichtung gilt nur hinsichtlich der innerhalb in Österreich befindlichen Geräte und wird in der Green Medical Werkstatt erfüllt. Es besteht kein Anspruch auf Beistellung von Ersatzgeräte während der Erfüllung der Garantiepflicht durch Green Medical. Für sämtliche Verschleißteile, insbesondere jene die falsch eingesetzt wurden, übernimmt Green Medical keinerlei Garantie. Verbrauchsmaterialen usw. und Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, Einbau fremder Teile, gebrauchsbedingte Abnützung oder außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegende Umstände eintreten, leistet Green Medical keine Garantie. Repariert der Kunde die Ware selbst, ist Green Medical von der Garantieverpflichtung befreit. Sollte der Kunde zu Reparaturen vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat dieser Green Medical über die geplanten Arbeiten vorab zu informieren. Green Medical ist zur Mängelbehebung verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat.

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13 - Schadenersatz, Mangelfolgeschäden, Produkthaftung 

Für alle Arten von Schäden, insbesondere auch Mangelfolgeschäden und Gewinnentgang haftet Green Medical dann nicht, wenn diese darauf zurückzuführen sind, dass die Betriebsanleitung oder sonstige zur Verfügung gestellten Informationen über die Verwendung oder Ware nicht genau beachtet wurden. Green Medical haftet darüber hinaus nur für Schäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden. Der Kunde hat Green Medical bei Eintritt eines Mangelfolgeschadens unverzüglich schriftlich zu informieren und bei allfälligen Nachforschungen nach der Schadensursache in geeigneter Weise zu unterstützen.

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14 - Reparaturen 

Reparaturaufträge gelten als in jenem Umfang erteilt, der zur Beseitigung des Mangels erforderlich ist. Auch wenn sich die Notwendigkeit einzelner Arbeiten oder Auswechslungen von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt. Die zu reparierenden Geräte bzw. die zu reparierende Ware muss vom Kunden im gereinigten Zustand bereitgestellt werden. Alle Kosten des Zu- und Abtransportes übernimmt der Kunde. Green Medical haftet bei Reparatur nur für grobschuldhaft herbeigeführte Schäden, die ein von Green Medical bereitgestellter Techniker verursacht hat.

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15 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort 

Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt der Erfüllungsort, auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand für Rechtsstreite jeder Art ist ausschließlich das Landesgericht Leoben.

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16 - Schlussbestimmungen 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei künftigen Lieferungen und Aufträgen als zugrundeliegende Vertragsbestandteile, sofern nicht ausdrücklich anderslautendes vereinbart wird, insbesondere von uns geänderte AGB künftig bekanntgegeben werden. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossene Verträge nicht.

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